Willkommen bei CSG-Finanzkonzept |
Beratung 02375 / 611 9009
Alte
Hospitalgasse. 9 / 58802 Balve Mobil 0171 / 658 7258
Als Hunde- und Pferdebesitzer sollte man kein finanzielles Risiko eingehen und eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Dabei geht nicht nur um Verletzungen, die anderen direkt durch das Tier zugefügt werden, denn Tierhalter können zum Beispiel auch für Folgeschäden haftbar gemacht werden. Wenn jemand vor Ihrem Tier erschrickt und sich dadurch verletzt. Die private Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden durch Kleintiere (Katzen, Meerschweinchen oder Vögel) ab. Sie schützt vor Schäden, die zum Beispiel ein Pferd oder Hund anrichten.
Es lohnt sich auch für Hundehalter, die der Pflicht nicht unterliegen. Denn jeder Hundebesitzer muss für Schäden haften, die sein Vierbeiner verursacht hat - auch wenn den Hundeeigentümer gar keine Schuld trifft. Wenn Ihr Hund einen schweren Sach- oder Personenschaden verursacht kann es richtig teuer und existenzbedrohend werden. Und diese Schäden ereignen sich viel schneller als gedacht.
Ein Hund kann sich schnell losreißen und einen schweren Autounfall verursacht. Blechschäden können bereits mehrere tausend Euro kosten und wenn zusätzlich Personen schwer verletzt werden, können die Schadensersatzforderungen schnell große Summen erreichen.
Erweiterter Datenschutzhinweis / Cookies von Drittanbietern
Mit dem Anklicken des Buttons "Vergleichsrechner" sowie durch Nutzung des dort hinterlegten Bedarfsermittlungsformulars stimmen Sie zu, dass hierbei Cookies verwendet - und oder bei der Eingabe Ihrer Daten, diese zur Angebotserstellung von unserem Partner SoftAir Solutions erfasst und für uns zur optimalen Angebotserstellung für Sie verarbeitet werden dürfen. Um welche Cockies und oder Datenerfassung / Nutzung es sich dabei handelt, erfahren Sie in der dazugehörigen Datenschutzerklärung.